RMU-Initiativfonds Forschung wird erweitert
In Zukunft werden Kooperationen im Rahmen der Allianz der Rhein-Main-Universitäten (RMU) bereits im frühen Stadium durch den Initiativfonds Forschung gefördert. Zudem bleibt es bei der Förderung großer RMU-Verbundprojekte. Mit der Ausschreibung in zwei Linien werden die Rhein-Main-Universitäten der großen Nachfrage in der vergangenen Ausschreibungsrunde sowie der unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit gerecht.
Der Universitäts-Verbund hat seit 2016 insgesamt 16 Kooperationsvorhaben mit einer Gesamtsumme von 2,2 Millionen Euro gefördert. Die 49 Förderanträge der letzten Ausschreibungsrunde des Initiativfonds belegen das hohe Interesse an Forschungskooperationen innerhalb der Allianz. Um dieser hohen Resonanz Rechnung zu tragen, wurde der Initiativfonds Forschung neu strukturiert und besteht nun aus zwei sich ergänzenden Förderlinien.
Ziel ist es, in Zukunft sowohl weit fortgeschrittene, großangelegte als auch neuere und kleinere Forschungsvorhaben im RMU-Raum zu fördern, um Forschungspotentiale noch besser weiterzuentwickeln.
Die Voraussetzungen für beide Förderlinien bleiben bestehen – mindestens zwei der drei Universitäten müssen beteiligt sein und eine der RMU-Universitäten hat die Sprecherrolle inne.
Förderlinie 1 dient der gemeinsamen Anschubfinanzierung von Anträgen für große, strategisch relevante Verbundprojekte, wie beispielsweise DFG-Sonderforschungsbereiche und DFG-Graduiertenkollegs. Dabei sind Vorhaben im Blick, die innerhalb eines Jahres Skizzenreife erreichen können. Die designierten Sprecherinnen und Sprecher der Projekte können ihre Pläne für die Beantragung eines großen gemeinsamen Verbundprojekts unabhängig von Ausschreibungsfristen bei den jeweiligen Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen für Forschung einreichen. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro.
In Förderlinie 2 können Mittel zur Entwicklung und Vertiefung RMU-interner Kooperationen eingeworben werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 20.000 Euro pro Jahr zur Finanzierung von Konferenzen, Workshops und wissenschaftlichen Hilfskräften. Voraussetzungen sind erste gemeinsame Vorarbeiten sowie erkennbares Potential für eine nachhaltige, auf gemeinsame Verbundprojekte ausgerichtete Kooperation. Bewerbungsfrist für Förderlinie 2 ist der 07. Oktober 2019.
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- Förderlinie 1: RMU-Initiativfonds Forschung (70.19 KB)
- Förderlinie 2: RMU-Initiativfonds Forschung (70.25 KB)